Rechtsprechung
AG Hamburg-Blankenese, 30.04.2010 - 532 C 3/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,51433) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Blankenese, 16.04.2010 - 532 C 3/10
- AG Hamburg-Blankenese, 30.04.2010 - 532 C 3/10
- LG Hamburg, 06.05.2010 - 307 T 35/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Köln, 14.03.1986 - 9 T 45/86
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 30.04.2010 - 532 C 3/10
Soweit die Beklagte unter Berufung auf die Entscheidung des LG Köln, NJW-RR 1987, S. 143, die Auffassung vertreten, dass eine "Versagung" der Räumungsfrist i. S. d. § 721 Abs. 6 Nr. 1 ZPO auch dann vorliegt, wenn der Räumungsschuldner - wie hier - vor Schluss der mündlichen Verhandlung keinen Räumungsfristantrag gestellt hat und das Räumungsurteil zur Frage der Räumungsfrist insgesamt schweigt, folgt das Gericht dem nicht.